DonAUwald, Topfletseen
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TVABS, H. Grandel

Erklärung zur Barrierefreiheit

Mit dieser Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit möchten wir unser Engagement für eine inklusive und zugängliche Online-Präsenz unterstreichen. Wir sind bemüht, die Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bayerisch-schwaben.de, eigenständig erstellt am 29.07.2024.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Website ist teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.

    Barrierefrei nutzbar sind unter anderem die Navigation, Texte, Fotos und Sprungmarken sowie Links. Formulare sind teilweise Barrierefrei gestaltet.

      Bekannte Einschränkungen

      Die Aspekte der Barrierefreiheit sind noch nicht durchgängig berücksichtigt. Mängel gibt es beispielsweise bei den Kontrasten für sehbehinderte Nutzer oder bei Zugänglichkeit der Hauptnavigation für Tastaturnutzer. Auch die Ausgaben für blinde Nutzer sollten verbessert werden. Dieses Ergebnis bezieht sich nur auf den BITV-Kurztest des Design-Dummies von digital barrierefrei.

      Die nachstehend aufgeführten Elemente sind nicht konform mit der Bayerischen E Government-Verordnung (BayEGovV).

      • Video (Youtube)
      • Extern eingebundene Inhalte per iFrame oder Widgets (z.B. Regiondo)
      • Extern eingebundene Formulare (z.B. Prospektbestellung)
      • Einige Kontraste weichen von den Empfehlungen ab

      Teilnahme an Sensibilisierungs-Workshops

      Um das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit zu stärken und die notwendigen Kenntnisse zu erlangen, haben wir an folgenden Sensibilisierungs-Workshops teilgenommen:

      1. Rechtliche Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit
        • Vorstellung der nationalen und internationalen Vorschriften und Standards zur digitalen Barrierefreiheit.
        • Besprechung der gesetzlichen Anforderungen, die für unsere Website relevant sind.
      2. Prüfverfahren zur Barrierefreiheit
        • Einführung in verschiedene Prüfmethoden und -werkzeuge zur Evaluierung der Barrierefreiheit von Websites.
        • Durchführung von praktischen Übungen zur Anwendung dieser Prüfverfahren.
      3. Redaktion von Inhalten
        • Schulung in der Erstellung barrierefreier Texte und Multimedia-Inhalte.
        • Best Practices für die Strukturierung von Inhalten, Verwendung von Überschriften, Alt-Texten für Bilder und Beschreibungen für Videos.
      4. Erstellung von PDF-Dokumenten
        • Anleitung zur Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten, einschließlich der Nutzung von Tags, Lesezeichen und alternativen Texten.
        • Demonstration der Werkzeuge zur Überprüfung der Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten.

      Ergänzungen für Entwickler

      Um sicherzustellen, dass unsere Website für Screenreader und andere unterstützende Technologien zugänglich ist, haben wir Informationen für unsere Entwickler erhalten und weitergegeben.

      Zusammenfassung

      Wir sind bestrebt, kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit unserer Website zu arbeiten. Die Teilnahme an den Sensibilisierungs-Workshops hat uns wertvolle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die wir in unsere täglichen Prozesse integrieren. Wir verpflichten uns, regelmäßig die Barrierefreiheit unserer Website zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um allen Nutzern eine optimale Nutzungserfahrung zu bieten.

      Kontakt

      Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@tvabs.de.

      Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

      Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e. V.
      c/o Destinationsmarketing Bayerisch-Schwaben
      Schießgrabenstr. 14
      86150 Augsburg

      Telefon: +49 (0) 821 - 450 401 10
      Telefax: +49 (0) 821 - 450 401 20
      Internet: www.bayerisch-schwaben.de
      E-Mail: info@tvabs.de

      Durchsetzungsverfahren

      Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

      Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

      Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
      IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
      Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
      St.-Martin-Straße 47
      81541 München

      E-Mail:
      Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

      Schlichtungsverfahren

      Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

      Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter