"Augsburg erleben"
Teilnahmebedingungen für Instagram-Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen für Instagram-Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird vom Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e. V. / Destinationsmarketing Bayerisch-Schwaben veranstaltet.
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Gewinnspiel beginnt am 23.07.2024 um 17.00 Uhr; Ende des Gewinnspiels ist der 29.07.2024 um 23.59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Nach Ende des Gewinnspiels werden aus allen Teilnehmern die beiden Gewinner ausgelost. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, und Widerrufsrechte zu.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch die persönliche Eintragung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zulässig. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss der betreffenden Teilnehmer vor. Mehrere Kommentare desselben Instagram-Nutzers und/oder derselben Person werden als eine Teilnahme am Gewinnspiel gewertet.
Zu gewinnen ist eine Übernachtung im Hotel für zwei Personen mit Frühstück inkl. individueller Stadtführung durch die bayerisch-schwäbische Hauptstadt.
Die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt auf unserer Instagram-Seite benachrichtigt, indem durch den offiziellen „Bayerisch-Schwaben“-Account auf den ursprünglichen Kommentar, durch den an dem Gewinnspiel teilgenommen wurde, geantwortet wird. Die Gewinner werden in diesem Kommentar aufgefordert, ihre Adresse für den Gewinnversand per Instagram-Direktnachricht an Bayerisch-Schwaben zu schicken. In dem Fall, dass sich ein Gewinner nicht bis zum 02.08.2024 um 23:59 Uhr eigenständig mit dem Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben in Verbindung setzt, verfällt der Gewinn und der Gewinner verliert seinen Anspruch auf eine Übersendung des Gewinns. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
Der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben ist berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln, um eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Instagram zu richten, sondern an den Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Instagram.
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist hier abrufbar.