Bier
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TVABS, Trykowski

Augsburger Bierkultur

Die Bayerische Bier-Kultur ist unbestritten ein zentraler Bestandteil des kulinarischen Erbes im Freistaat. Doch noch lange vor der Gründung der Stadt München gab es in Bayerisch-Schwaben eine Hochburg schwäbischer Braukunst und –kultur: Augsburg

    Bayern ist heute eines der führenden Anbaugebiete für Braugerste und die bayerische Hallertau ist das größte zusammenhängende Hopfenanbaugebiet der Welt. Bayern besitzt auch die größte Brauereidichte der Welt,  ca. 620 Brauereien gibt es hier.

    Die Grundlage für die Bayerische Bierqualität ist das Bayerische Reinheitsgebot. Herzog Wilhelm IV. von Bayern erließ dieses im Jahre 1516. Es gibt bis heute vor, dass für Bayerisches Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden darf. Damit, so sagt man, stellt das Reinheitsgebot die weltweit älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung dar.

    Doch in Schwaben gab es bereits 360 Jahre vor dem Erlass des Reinheitsgebots schon Vorschriften zur Bierqualität. Im Jahre 1156 erließ Kaiser Barbarossa für die Stadt Augsburg das Stadtrecht, in dessen Rechtsverordnung sich der Paragraph „Justitia Civitatis Augustensi“ befand – hier wurde erstmals auch die Bierqualität das Augsburger Bieres erwähnt. Das „Augsburger Reinheitsgebot“ könnte somit das erste Gebot der deutschen Bier-Geschichte sein.

    Bereits vor der Gründung der Stadt München war Augsburg bekannt als Brauerei-Stadt und die Augsburger Brauer bildeten eine stolze Zunft. Bis heute genießt die schwäbische Metropole und ihr Bier einen ausgezeichneten Ruf.

    • Bayerisches Bier ist seit Juli 2001 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) bei der EU eingetragen.