Gut zu wissen...
Was verbirgt sich hinter den verschiedenen Abkürzungen wie g.U. und g.g.A?
Was verbirgt sich hinter den verschiedenen Abkürzungen wie g.U. und g.g.A?
Was steckt hinter g.U. und g.g.A? Die EU bietet seit 1992 mit ihrem Herkunftsschutzsystem "Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen" Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft die Möglichkeit, geografische Bezeichnungen von Produkten schützen zu lassen. Aus Bayern kommen deutschlandweit die meisten regionaltypischen Produkte mit EU-Herkunftsschutz. Für Bayerisches Bier beispielsweise bedeutet das: Nur die Brauer in Bayern, die die festgelegten Bedingungen einhalten und kontrolliert werden, dürfen ihr Bier in Europa als "Bayerisches Bier" verkaufen.
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) werden die Güte bzw. Eigenschaften des Produktes durch das geografische Gebiet bestimmt. Es wird daher vorausgesetzt, dass die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung in diesem Gebiet erfolgen. Eine g.U. dürfen daher nur Produkte tragen, die komplett in der angegebenen Region erzeugt werden.
Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) wird gefordert, dass sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft durch das geografische Gebiet ergibt. Es muss daher entweder die Erzeugung oder die Verarbeitung oder die Herstellung in dem Gebiet erfolgen.
In Bayerisch-Schwaben gibt es gleich zwei regionaltypische Gerichte, die das Label „g.g.A.“ tragen dürfen.
Die Arche des Geschmacks: Die Arche des Geschmacks ist ein Projekt von der Initiative „Slow Food“. Das Ziel: Lokale und regionale Lebensmittel, Nutztier- und Nutzpflanzenarten sowie Gerichte, die mangels Angebot auszusterben drohen, vor dem Vergessen zu retten. Mit dem Wissen, dass biologische Vielfalt regionale Wurzeln besitzt, bewahrt die "Arche des Geschmacks" das kulinarische Erbe der Regionen.
Auf der Arche befindet sich auch ein Bayerisch-Schwäbischer Passagier.
Besondere Genussschätze und Spezialitäten: Das Spezialitätenland Bayern, eine Initiative des Landwirtschaftsministeriums, weist darüber hinaus Genussschätze und lokal-regionale Spezialitäten aus. Zahlreiche bayerisch-schwäbische Produkte und Gerichte lassen sich hier aufstöbern.
Weitere bayerische Produkte, Gerichte und Rezepte zum Thema „kulinarisches Erbe“ findet man beim Spezialitätenland Bayern: www.spezialitaetenland-bayern.de.